DIE GENERALISTISCHE PFLEGEAUSBILDUNG

Die Ausbildung in der Berufsfachschule Pflege dauert drei Jahre und führt zu einem beruflichen Abschluss. Die Ausbildung soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, die selbstständige und eigenverantwortliche Betreuung, Pflege und Beratung von Menschen jeglichen Alters in allen Bereichen der Pflege zu übernehmen. Mit dem Abschluss der Ausbildung ist ein Wechsel innerhalb der pflegerischen Versorgungsbereiche jederzeit möglich. Zudem ermöglichen zahlreiche Fort- und Weiterbildungen sowie verschiedene Pflegestudiengänge eine kontinuierliche Karriereentwicklung.


Spezialisierung

Auszubildende, die den Schwerpunkt ihrer Ausbildung von Anfang an auf die Pflege alter Menschen durch eine entsprechende Wahl des Trägers der praktischen Ausbildung (Pflegeheim oder ambulanter Pflegedienst) gelegt haben und deshalb ihren Vertiefungseinsatz im Bereich der Langzeitpflege durchführen, erhalten vor Beginn des letzten Drittels ihrer Ausbildung ein Wahlrecht. Sie können entscheiden, ob sie die begonnene generalistische Ausbildung zum Pflegefachmann/ zur Pflegefachfrau fortsetzen oder ob sie ihre Ausbildung ausrichten auf einen Abschluss als Altenpfleger/Altenpflegerin. In diesem Fall werden sie im letzten Drittel der Ausbildung speziell zur Pflege alter Menschen ausgebildet. 

 

Die berufliche Ausbildung

Die berufliche Ausbildung gliedert sich in einen betrieblichen und einen schulischen Teil. Der theoretische und praktische Unterricht findet an einer Pflegeschule statt und hat einen Umfang von 2.100 Stunden. Die praktische Ausbildung im Betrieb ist mit 2.500 Stunden deutlich umfangreicher. Der/die Auszubildende schließt dazu einen Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung ab. Das ist ein Krankenhaus, eine Pflegeeinrichtung oder ein ambulanter Pflegedienst. Da die Ausbildung alle Bereiche der Pflege umfasst, werden Teile der praktischen Ausbildung in anderen Einrichtungen der pflegerischen Versorgung durchgeführt.
Alle Auszubildenden erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. Lehr- und Lernmittel werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Für den Besuch der Pflegeschule ist kein Schulgeld zu zahlen.

Zugangsvoraussetzungen
1. der mittlere Schulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss.
oder
2. der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung.
oder
3. der Hauptschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss,
zusammen mit dem Nachweis
- einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer, oder
- einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer, die bestimmten Anforderungen genügen muss, oder
- einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer, oder
- einer auf der Grundlage des Krankenpflegegesetzes vom 4. Juni 1985 erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer.

 

Wichtig: Die Zugangsvoraussetzungen werden durch die Pflegefachschule immer für jeden/jede Bewerber*in individuell geprüft. Erst nach dieser Prüfung erfolgt die
schriftliche Zu- oder Absage für einen Schulplatz.

 

Ausbildungseignung
In der Pflege wird sehr nah mit Menschen gearbeitet. Aus diesem Grund kann der Pflegeberuf nur durch Personen ausgeübt werden, die für diese Tätigkeit geeignet sind. Für den Nachweis der Eignung verlangen ausbildende Einrichtungen vor Beginn der Ausbildung ein aktuelles Gesundheitszeugnis und ein amtliches Führungszeugnis.
Für das Gesundheitszeugnis prüft der betriebsärztliche Dienst des Trägers der praktischen Ausbildung, ob gesundheitliche Einschränkungen vorliegen und ob z. B. aufgrund von Schwächen oder einer Sucht die Berufsfähigkeit ausgeschlossen ist.
Wer nach Abschluss der Ausbildung die beantragte Berufsbezeichnung führen will, muss zudem über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (mindestens durch ein Zertifikat nachgewiesenes Sprachniveau B2).

 

Selbsteinschätzung
Ist der Pflegeberuf das Richtige für mich? Werde ich mich in dieser Tätigkeit wohlfühlen? Möchte ich diese Herausforderung annehmen? Als Orientierung können die nachfolgenden Fragen dienen. Kann ich die Fragen mit „Ja“ beantworten, sollte ich bei Interesse Kontakt mit der Koordinierungsstelle generalistische Pflegeausbildung aufnehmen, um mich weiter beraten zu lassen.

o  Bin ich einfühlsam und habe Freude am Umgang mit Menschen verschiedenen Alters?
o  Interessiere ich mich für pflegerische, medizinische und soziale Aufgaben?
o  Traue ich mir zu, Menschen mit einem unterschiedlichen Hilfebedarf zu pflegen und zu betreuen?
o  Kann ich körpernah mit kranken und pflegebedürftigen Menschen umgehen?
o  Bin ich auch bereit, Verwaltungs- und Schreibarbeiten zur Planung und zur Dokumentation zu erledigen?
o  Kann ich eigenverantwortlich, aber auch im Team arbeiten?

  

Quelle Ausbildungseignung & Selbsteinschätzung: https://www.pflegeausbildung.net/alles-zur-ausbildung/voraussetzungen-und-struktur.html
Quelle Zugangsvoraussetzungen: PflBG § 11 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung

 

Ausbildungsbeginn 2025 im Ausbildungsverbund -gemeinsam.pflegen.- Wilhelmshaven und Region

1. März 2025 an der Pflegefachschule an der Nordsee am Klinikum Wilhelmshaven gGmbH 

(Ausbildung in Teilzeit) max. 25 Ausbildungsplätze

1. August 2025 an den Berufsbildenden Schulen Wilhelmshaven 

(Ausbildung in Vollzeit) max. 50 Ausbildungsplätze

1. Oktober 2025 an der Pflegefachschule an der Nordsee am Klinikum Wilhelmshaven gGmbH 

(Ausbildung in Vollzeit) max. 25 Ausbildungsplätze